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Architekt

 

Informationen über die Tätigkeit des Architekten.

Der Architekt wird vom Bauherrn beauftragt für die Objektplanung, die gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) folgende Leistungen umfassen kann:
Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen.

Der Architekt fertigt den Entwurf und die Konstruktionszeichnungen an und holt evtl. notwendige Genehmigungen ein. Anschließend werden die Arbeiten ausgeschrieben, d.h. es werden Angebote der Firmen eingeholt, diese Angebote werden vom Architekten überprüft und die Aufträge in Abstimmung mit dem Bauherrn erteilt. Während der Bauphase überwacht der Architekt die Leistungen der Firmen bis zur Abnahme der Arbeiten und kümmert sich um etwaige Mängelbeseitigungen während der Gewährleistung.

Die Aufgabe des Architekten ist in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in folgende Leistungsphasen aufgegliedert:
Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.

Äußerst wichtig für den Bauherrn ist eine effiziente Kostenermittlung/-kontrolle durch den Architekten.

Die Broschüre „Die Architektin / der Architekt: 10 Fragen – 10 Antworten“ ist erhältlich bei der Bayerischen Architektenkammer, Waisenhausstr.4, 80637 München, Tel. 089 / 139880-0, Fax 139880-33. Download Broschüre.

 

Baukammerngesetz

Berufsordnung

Honorarordnung